Beteiligung- und Beschwerderechte

Unser wertschätzendes und ressourcenorientiertes Miteinander schafft umfangreiche Bedingungen, welche grundlegende Voraussetzung für Beteiligung  sind.

Da die Beteiligungs- und Beschwerderechte aus verschiedensten Gründen nicht immer vom einzelnen Kind wahrgenommen werden können, gelten diese auch für deren Interessenvertreter (Eltern und Erzieher). Dafür bedarf es einer vertrauensvollen und achtsamen Atmosphäre und soll nicht von einer augenblicklichen Stimmungslage abhängig sein.

Die Kinder haben das Recht auf aktive Mitwirkung und Mitgestaltung des Kita-Alltags, d.h. sie haben:

  • das Recht auf volle Entfaltung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten
  • das Recht auf Freizeit und Spiel
  • das Recht auf Ruhe, Erholung und Rückzug
  • das Recht auf freie Beziehungsgestaltung
  • das Recht auf Akzeptanz des „Andersseins“
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beschwerde
  • das Recht auf Schutz vor jeder Form körperlicher und geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung.

Letzteres wird in unserem Kinderhaus eindeutig und verbindlich über die Verfahrensweise im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geregelt. Dazu besteht zwischen dem Oberlausitzer Lebens- und Familienhilfe e.V. und dem Landkreis Bautzen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Vereinbarung, welche Qualitäts- und Verfahrensstandards zur Wahrnehmung des Schutzauftrages festschreibt.

Zusammenarbeit mit den Eltern / Sorgeberechtigten

Für die Betreuung und Förderung der Kinder ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft von wesentlicher Bedeutung. Die Zusammenarbeit kann in unterschiedlichen Formen stattfinden z.B.:

  • Beratungsgespräche
  • Elternabende
  • Gruppenelternabende
  • Entwicklungsgespräche
  • Möglichkeit der Begleitung zu Ämtern, SPZ Terminen, usw.

Zu Beginn eines jeden neuen Kitajahres findet ein Gesamtelternabend statt, in dem u.a. die Wahl des Elternbeirates erfolgt. Die Mitglieder des Elternbeirates wählen aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden. Der Elternbeirat stimmt die Termine und Arbeitsweisen eigenständig ab. Er agiert als Mittler zwischen Eltern und Kita. Wichtig ist, dass der Elternbeirat, die Kita-Leitung, das Kita-Team und der Träger eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit – zum Wohle der Kinder – erreichen.

 

Qualität

Die Pädagogische Qualität wird regelmäßig anhand des Nationalen Kriterienkataloges (PädQuis) evaluiert und ausgewertet. Weiterhin erfolgt eine Reflexion unserer pädagogischen Arbeit durch die Anwendung der Methoden des SAM-Konzeptes.

Systemisches Aggressionsmanagement im Kinderhaus (SAM-Concept®)

„SAM-Concept® hat sich verpflichtet, Lebensweisen zu fördern, die Menschen mit ihren unterschiedlichen Ansichten zusammenbringen.“

Im Jahr 2016 hat sich die Oberlausitzer Lebens- und Familienhilfe entschieden, alle Mitarbeiter des Vereins mit dem SAM-Konzept vertraut zu machen. Der o.g. Leitgedanke von SAM-Concept® unterstützt und beschreibt ebenfalls die drei Säulen des Leitbildes unserer Kita. Das SAM Konzept kann helfen, die Herausforderungen des Kita-Alltags zu meistern und in schwierigen Situationen konstruktiv und selbstbewusst zu handeln. Im Grundlagenmodell der Aggressionsacht wird verständlich gemacht, dass konstruktive von destruktiven Aggressionen zu unterscheiden sind. Das Konzept vermittelt eine ressourcenorientierte Haltung und bietet Möglichkeiten, um mit Konflikten und Kritik konstruktiv umzugehen, sodass „keiner verloren geht“ und „Schönes immer Vorrang hat“. In regelmäßigen Gruppentreffen haben die Mitarbeiter die Chance, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und eigenen Ideen, z.B. zum Modell der Aggressionsacht, den einfachen SAM-Prinzipien und vielen effektiven Methoden auszutauschen, um eine „gemeinsame Sprache“ zu finden.

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