„Wer glaubt gut zu sein, hat aufgehört, besser zu werden!“
1991 gründeten Eltern und Freunde von Menschen mit Behinderung den Oberlausitzer Lebens- und Familienhilfe e.V. Neben der Betreuung und Förderung von Kinder, Jugendlicher und Erwachsener mit Behinderung, wollen wir auch Familien in besonderen Lebenslagen Hilfe und Unterstützung gewähren.
Wir bekennen uns zum unantastbaren Lebensrecht von Menschen mit Behinderung und treten engagiert dafür ein, dass ihnen alle Hilfen zur Verfügung stehen, die sie während ihres ganzen Lebens brauchen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der völkerrechtlichen und menschlichen Bestimmungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Verein bekennt sich als Arbeitsgeber für Menschen mit und ohne Behinderungen. Neue Angebote und Leistungen implementieren wir unter dem Leitgedanken der Inklusion.
Unser Ziel ist das Wohl von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien. Wir setzen uns dafür ein, dass jedem Menschen mit Behinderung so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuellen Bedürfnisse, die sich auch aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.
Die Historie
06 | 2021 Verschmelzung mit dem Lebenshilfe für Geschädigte e.V., Niesky und Übernahme des heilpädagogisch-integrativen Kindergartens „Pusteblume“ und zwei therapeutischen Praxen (Ergo- und Physiotherapie)
02 | 2017 Aktion Mensch Förderung Albert-Schweitzer-Haus
05 | 2016 Auftaktveranstaltung Ideenwerkstatt Projekt Albert-Schweitzer-Haus
05 | 2016 Verleihung Inklusionspreis MOSAIK Mitteldeutschland
05 | 2016 Verleihung des Sächsischen Inklusionspreis
05 | 2015 Kapazitätserweiterung der Integrativen Kindertagesstätte
10 | 2014 Leistungserweiterung und Bündelung der Interdisziplinären Frühförder- und Entwicklungsberatungsstelle
10 | 2014 Gründung einer Praxis für Physiotherapie
10 | 2014 Umzug der Frühförderung und Bildung eines Therapie- und Behandlungszentrums Bahnhofstraße 19 in Bautzen
04 | 2014 Eröffnung des Erweiterungsbaus Kinderhaus Sonnenschein
05 | 2013 Spatenstich zum Erweiterungsbau Kinderhaus Sonnenschein
04 | 2013 Leistungserweiterung Assistenzdienst
08 | 2009 Ausbau des Pflegedienstes um medizinische Versorgung
03 | 2011 Leistungserweiterung Ambulanter Pflegedienst
02 | 2011 Leistungserweiterung Ambulant betreutes Wohnen
10 | 2009 Bau eines Sport- und Mehrzweckraumes am Kinderhaus Sonnenschein
06 | 2005 Eröffnung der behindertengerechten Außendienstwohnung Familienunterstützender Dienst am Stadtwall in Bautzen
06 | 2002 Umzug der Außenstelle Frühförderung nach Bischowswerda
08 | 2001 10jähriges Vereinsjubiläum mit Benefizkonzert und Kerstin Rodger als Gast
11 | 1999 Auftritt des Kinderliedersängers Gerhard Schöne
10 | 1999 Eröffnungsfeier Kinderhaus Sonnenschein mit Schirmherrin Ingrid Biedenkopf
08 | 1999 Fertigstellung und Eröffnung des Kinderhauses
10 | 1998 Richtfest Kinderhaus Sonnenschein
10 | 1998 Eröffnung des Hortes nach VOSchulG
05 | 1998 Spatenstich Neubau Kinderhaus Sonnenschein
00 | 1991 Gründung der Vereinigung
Der Vorstand unserer Vereinigung
Der Vorstand der Vereinigung besteht aus bis zu acht Mitgliedern, mindestens jedoch aus 3. Sie werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Unter Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstandes sollte der Vorstand nach Möglichkeit zur Hälfte mit Eltern von Menschen mit Behinderung besetzt sein. Unsere aktuellen Ämter sind besetzt mit:
Vorsitz: Nico Michalowski
Vorstand: Gerlind Alius
Vorstand: Gisa Jurke
Vorstand: Silke Lukas
Vorstand: Maik Pasch
Die Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Beauftragung von Arbeitsgruppen / Projektgruppen / Arbeitskreisen
- Beauftragung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers und Vorlage des Jahresabschlusses an die Mitgliederversammlung zur Entlastung
- Wahrung der Rechte und Pflichten aller Vereinsmitglieder
Der Vorstand ist ausschließlich ehrenamtlich tätig, wobei eine Aufwandsentschädigung unter den aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung kommen kann.
Der Verein unterhält eine hauptberuflich geführte Geschäftsstelle. Der Vorstand beauftragt einen/eine GeschäftsführerIn mit der Führung der Geschäfte des Vereins. Der/Die GeschäftsführerIn wird hauptamtlich angestellt.